AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

sh-bewegungstherapie 

Svenja Hennerkes

Uppen Brinke 2

32369 Rahden

Gültig ab 01.05.2024

 

§ 1          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Svenja Hennerkes nachfolgend "sh-Bewegungstherapie" genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2          Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von sh-bewegungstherapie, bezüglich therapeutischer Betreuung, Reha-Betreuung, für Trainingseinheiten o.ä. annimmt und sich an sh-bewegungstherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose, Therapie und/oder Training wendet, bzw. einen Termin bei sh-bewegungstherapie bucht. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen sh-bewegungstherapie und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail/WhatsApp Nachricht) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

sh-bewegungstherapie behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc. sh-bewegungstherapie kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von sh-bewegungstherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.


§ 3          Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,40 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch sh-bewegungstherapie richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort nach übersandt der Rechnung per Überweisung zu entrichten bzw. bei Lehrgängen/Kursen per Vorkasse. Bei Therapieabbruch leibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. 


§ 4          Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann sh-bewegungstherapie die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. sh-bewegungstherapie kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.


§ 5          Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch sh-bewegungstherapie für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum sh-bewegungstherapie. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. sh-bewegungstherpaie verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.


§ 5          Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

§ 6         Behandlung/Training des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung/Training seines Tieres/seiner Tiere durch sh-bewegungstherapie in seiner Abwesenheit, übernimmt sh-bewegungstherapie keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.


§ 7       Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. sh-bewegungstherapie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt sh-bewegungstherapie keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt sh-bewegungstherapie ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an sh-bewegungstherapie gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit sh-bewegungstherapie zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet sh-bewegungstherapie für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet sh-bewegungstherapie hierfür nicht. Auch garantiert sh-bewegungstherapie keinen Heilungserfolg.

 

§ 8     Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.