AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
sh-Bewegungstherapie & Ponyakademie Weddingfeld
Svenja Hennerkes
Uppen Brinke 2 · 32369 Rahden
E-Mail: shbewegungstherapie@gmail.com
Telefon: 0170 9369963
Stand: 01.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von sh-Bewegungstherapie und der Ponyakademie Weddingfeld.
Dazu gehören insbesondere Behandlungen, Bewegungstherapie, Faszientraining, Bodenarbeit, Freiarbeit, Beritt, Reitunterricht, Sitzschulungen, Kinderkurse, pferdegestützte Förderangebote und Lehrgänge.
Mit der Buchung, Anmeldung oder verbindlichen Terminbestätigung werden diese AGB anerkannt.
2. Buchung und Anmeldung
Termine können telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das jeweilige Buchungssystem angefragt werden. Ein Vertrag kommt mit der verbindlichen Bestätigung durch sh-Bewegungstherapie zustande.
Die Aufnahme in die Ponyakademie Weddingfeld erfolgt nach einer Schnupperstunde im Einzelunterricht.
Die Schnupperstunde dauert 60 Minuten und kostet 79 €.
Über die weitere Aufnahme, die passende Unterrichtsform und die Vergabe eines festen Unterrichtsplatzes entscheidet sh-Bewegungstherapie in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Unterrichtseinheiten der Ponyakademie werden am Monatsende nach den durchgeführten beziehungsweise gemäß Ziffer 5 berechneten Einheiten abgerechnet.
Kursgebühren, Lehrgänge und pferdegestützte Förderangebote sind vollständig vor Kursbeginn zu zahlen.
Bei mobilen Terminen werden Fahrtkosten in Höhe von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Sammelterminen können Fahrtkosten anteilig aufgeteilt werden.
4. Regelmäßige Unterrichtsplätze
Regelmäßig vereinbarte Unterrichtsplätze in der Ponyakademie können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder wiederholten kurzfristigen Absagen kann sh-Bewegungstherapie einen festen Platz nach vorheriger Mitteilung an die Erziehungsberechtigten an ein Kind von der Warteliste vergeben.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schulpferd, einen bestimmten Wochentag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
5. Stornierungen und Terminabsagen
Ponyakademie Weddingfeld
Absagen sind bis 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn werden 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet.
Bei kurzfristiger Erkrankung des Kindes entfällt die Ausfallpauschale, sofern die Erkrankung unverzüglich mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht nicht.
Behandlungen und Training
Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet.
Bei einer kurzfristigen Erkrankung des Pferdes oder einem vergleichbar wichtigen Grund kann ein Termin nach Absprache einmalig kostenfrei verschoben werden.
Kann ein frei gewordener Termin anderweitig vergeben werden, entfällt die Ausfallpauschale.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass sh-Bewegungstherapie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Ponyakademie: Teilnahmebedingungen
Während des Reitunterrichts sind ein passender Reithelm und festes, sicheres Schuhwerk verpflichtend.
Ein respektvoller, fairer und achtsamer Umgang mit den Ponys und Pferden ist Voraussetzung für die Teilnahme. Den Anweisungen von sh-Bewegungstherapie ist aus Sicherheits- und Tierschutzgründen Folge zu leisten.
Bei ungeeigneter Witterung oder wenn ein Pony aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten oder tierschutzrelevanten Gründen nicht eingesetzt werden kann, darf die Unterrichtseinheit nach Absprache als Theorie-, Pferdepflege- oder Bodenarbeitseinheit stattfinden.
Ist keine passende Alternative möglich, wird die Einheit abgesagt und nicht berechnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Die Aufsichtspflicht von sh-Bewegungstherapie besteht während der vereinbarten Unterrichtszeit. Außerhalb dieser Zeit liegt sie bei den Erziehungsberechtigten.
7. Kurse und Ponystark
Für Kurse und pferdegestützte Förderangebote ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Der Kurs „Ponystark – pferdegestützte Förderung für Vorschulkinder“ wird von Anabell Walter im Auftrag von sh-Bewegungstherapie geleitet.
Die Kinder nehmen ohne Elternbegleitung teil. Die Aufsichtspflicht besteht ausschließlich während der vereinbarten Kurszeit. Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass ihr Kind pünktlich gebracht und nach Kursende wieder abgeholt wird.
Eine Abmeldung ist bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.
Bei einer Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn oder nach Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung versäumter Kurstermine. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass sh-Bewegungstherapie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ein Kurs findet ab drei Teilnehmern statt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann sh-Bewegungstherapie den Kurs vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.
Fällt ein Kurstermin aufgrund von Krankheit der Kursleitung, Ausfall eines Ponys, Witterung oder Sicherheitsgründen aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird der anteilige Betrag erstattet.
8. Voraussetzungen bei Behandlungen und Training
Der Kunde informiert sh-Bewegungstherapie vor dem Termin über bekannte Erkrankungen, Verletzungen, Lahmheiten, ansteckende Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten und besondere Risiken im Umgang mit dem Pferd.
Pferde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht behandelt werden und nicht an Trainingseinheiten teilnehmen.
Bei akuten Beschwerden, deutlicher Lahmheit oder unklaren Schmerzen sollte zunächst tierärztlicher Rat eingeholt werden.
Das Pferd muss sauber, trocken, sicher händelbar und zum Termin bereit sein. Der Kunde stellt einen ruhigen, sicheren und geeigneten Arbeitsbereich zur Verfügung.
Der Pferdehalter ist für das Bestehen einer gültigen Pferdehalterhaftpflichtversicherung verantwortlich. Ist das Pferd nicht sicher allein zu führen, stellt der Kunde eine geeignete Person zum Führen und Halten bereit.
sh-Bewegungstherapie kann einen Termin ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn die Sicherheit von Mensch oder Pferd gefährdet ist.
9. Hinweis zu Behandlungen
Die Angebote von sh-Bewegungstherapie ersetzen keine tierärztliche Diagnostik oder Behandlung.
Empfehlungen zu Übungen, Bewegung und Training werden individuell gegeben. Die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.
10. Haftung
Die Teilnahme an Unterricht, Trainings und Behandlungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Umgang mit Pferden ist trotz sorgfältiger Anleitung und Aufsicht mit einem erhöhten Risiko verbunden.
sh-Bewegungstherapie haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von sh-Bewegungstherapie, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Für sonstige Schäden haftet sh-Bewegungstherapie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
11. Datenschutz sowie Foto- und Videomaterial
Personenbezogene Daten werden zur Terminverwaltung, Vertragsdurchführung, Kommunikation und Abrechnung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von sh-Bewegungstherapie.
Foto- und Videoaufnahmen von minderjährigen Teilnehmern werden nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung oder Anmeldung gültige Fassung dieser AGB.
Änderungen gelten ausschließlich für künftig geschlossene Verträge.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
